kostenlose Stornierungen oder Umbuchungen bei behördlichen Einschränkungen aufgrund des Corona-Virus (Reiseverbot, Ausgangssperre)
Verstärkte Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen
Touristische Übernachtungen und somit die Beherbergung von Übernachtungsgästen (außer beruflich und medizinisch unaufschiebbar) sind im Zeitraum des „Lockdowns“ nicht gestattet.